Konten

Konten
I. Begriff:In der Buchführung die zur Aufnahme und wertmäßigen Erfassung von Geschäftsvorfällen bestimmten Rechnungen. Jedes Konto hat eine Soll- und eine Habenseite (auch: Debet- und Kreditseite).
- a) Bei Aktivkonten (K. der Aktivseite der  Bilanz) stehen Anfangsbestand und Zugänge im Soll, Abgänge und Endbestand im Haben.
- b) Bei Passivkonten (K. auf der Passivseite der Bilanz) stehen umgekehrt Anfangsbestand und Zugänge im Haben, Minderung und Endbestand im Soll.
- c) Bei Aufwandskonten stehen die Zugänge im Soll, evtl. Minderungen und der Saldo im Haben.
- d) Bei Ertragskonten stehen die Zugänge im Haben, evtl. Minderungen und der Saldo im Soll.
II. Arten:1. Bestands-K.: K. für einzelne Vermögens- oder Schuldenteile, die nur reine Ein- und Ausgänge, also weder Gewinn noch Verlust ausweisen: Z.B. Kassenkonto, Bankkonto, K. für Kunden und Lieferanten. Die K. beginnen mit dem aktiven oder passiven Anfangsbestand, zeigen die Vermehrungen oder Verminderungen und ergeben aus der Addition der Seiten und Berechnung des Saldos den Endbestand. Sie schließen über  Bilanz ab.
- 2. Erfolgs-K.: K. für Aufwendungen und Erträge; sie schließen über Gewinn- und Verlust-K. ab.
- 3. Gemischte K. ( Bestandserfolgskonto): Sie verrechnen sowohl Bestand auch als Erfolg vereint, z.B. das Waren-K. alter Prägung, indem das Soll den Anfangsbestand und die Einkaufswerte der Waren ausweist, das Haben die Veräußerungswerte, in denen Gewinn oder Verlust enthalten sein kann. Der Endbestand dieser gemischten K. wird durch  Inventur ermittelt und zum Abschluss des K. auf der Habenseite eingestellt. Erst danach ergibt der Saldo zwischen Soll und Haben den Warenrohgewinn oder Warenrohverlust. Durch Einführung der  Kontenrahmen sind die gemischten K. praktisch beseitigt.
- 4. Als gemischte Konten werden auch Erfolgskonten bezeichnet, die sowohl Aufwendungen als auch Erträge aufnehmen (z.B. Zinskonto). Durch das  Verrechnungsverbot gemäß § 246 II HGB grundsätzlich unzulässig. Ebenfalls verboten sind K., in denen sowohl geschäftliche als auch private Vorgänge erfasst werden.
III. Kontengliederung:Die Ordnung bzw. Gliederung der K. eines Betriebes erfolgt nach einem  Kontenplan; die deutschen und die meisten ausländischen  Kontenrahmen sehen Kontenklassen vor, die nach der Dezimalklassifikation in Gruppen, Arten und Unterarten je nach den Bedürfnissen eines Betriebes weiter aufgeteilt werden.
- Vgl. auch  Einzelhandelskontenrahmen,  Großhandelskontenrahmen,  Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR), Handwerkskontenrahmen,  Industrie-Kontenrahmen (IKR).

Lexikon der Economics. 2013.

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